Informationen rund um den Zivilschutz

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Dienstverschiebung
Es besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung. Dienstverschiebungsgesuche mit persönlich abgefasster schriftlicher Begründung und unter Beilage allfälliger Belege / Bestätigungen müssen zuständigkeitshalber sofort nach Erhalt des Aufgebotes an Ihre Zivilschutzorganisation eingereicht werden (nicht an das AfS). Die Kontaktangaben Ihrer Zivilschutzorganisation finden Sie auf Ihrem Aufgebot oder hier untenstehend. Solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
Ausrüstung (gemäss Eintrag im Dienstbüchlein)
Die vollständige Ausrüstung muss zwingend vor Kursbeginn bei der Zivilschutzorganisation gefasst werden. Die Zuständige Zivilschutzstelle finden Sie auf dem Kursaufgebot.
Die Kampfstiefel, inkl. Schuhputzzeug, müssen ebenfalls zwingend vor Kursbeginn im Armeelogistikcenter Wangen a/A oder Thun gefasst werden.
ZSO | Adresse | R-Mail / Telefon |
Reg Aarb (Region Aarberg) |
Sonnhalde 30 3250 Lyss |
zivilschutz.ra@lyss.ch 032 387 03 05 |
Zivilschutzorganisation Region Büren |
Bachstrasse 4 3295 Rüti b.Büren |
info@regiobueren.ch 032 351 65 25 |
Bielersee Süd-West | Herrenhalde 80 3232 Ins |
zivilschutz@bielersee-suedwest.ch 032 396 28 77 |
Nidau plus | Dorfstrasse 2563 Ipsach |
zivilschutzstelle@zso-nidau-plus.ch 032 333 78 60 |
Biel-Bienne-Regio | Werkhofstr. 8 2503 Biel/Bienne |
zivilschutz@biel-bienne.ch 032 326 22 01 |
Transport
Die Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) reisen zwischen ihrem Wohnort und dem Einsatzort bzw. vom Einrückungs- bis zum Entlassungsdatum zum Halbtax-Tarif mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Bedingung ist, dass sie während der Fahrt ihr Aufgebot dabeihaben und sich ausweisen können (das Aufgebot ist deshalb während des gesamten Dienstes aufzubewahren). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Abonnementen.
Die Fahrtkosten erhalten die AdZS zurückerstattet, wenn Sie das Billett oder die Kaufquittung spätestens am vorletzten Kurstag mittels Fotos oder Scan per Mail an info@brandausbildung.ch einreichen. Die entstandenen Kosten werden generell mit dem Halbtax-Tarif zurückerstattet.
Wenn die AdZS mit dem Privatfahrzeug einrücken, haben sie keinerlei Anspruch auf Entschädigung.